Notfallnummern
110
für Polizei
112
für Feuerwehr und Rettungsdienst
Die Notfallnummern 112 für den Rettungsdienst und die Feuerwehr und 110 für die Polizei sind kostenfrei wählbar.
Das Technische Hilfswerk hat in der örtlichen Gefahrenabwehr keine originären Kompetenzen, sondern wird nur auf Anforderung der jeweils zuständigen Behörden tätig. Wenn beispielsweise nach einem heftigen Gewitterregen unzählige Keller voll mit Wasser stehen, kann die Feuerwehr das THW zur Schadensbeseitigung hinzuziehen.
In Katastrophenfällen oder Krisenfällen erreichen Sie das Bürgertelefon des Landratsamtes unter der Rufnummer:
09621 / 39 – 8900
Die 5-W-Fragen: Schnelle Info für die Einsatzkräfte
Die Notrufzentralen können am besten reagieren, wenn sie vom Anrufer gleich die wichtigsten Informationen erhalten:
- Wo ist etwas passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Menschen sind betroffen?
- Welche Verletzungen oder Schäden gibt es?
- Warten Sie auf Rückfragen!
Legen Sie nicht einfach auf. Beantworten Sie Rückfragen und bleiben Sie in der Leitung, bis die Notfallzentrale das Gespräch beendet.