Bundesanstalt Technisches Hilfswerk – Ortsverband Amberg

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21 neue Helfer für das Technische Hilfswerk

Nach bestandener Prüfung der Basisausbildung I im Ortsverband Amberg am Samstag, 31.10.2009, unterstützen nun 21 neue Helfer das Technische Hilfswerk – 15 davon im Ortsverband Amberg und 7 in den benachbarten Ortsverbänden Neunburg v. Wald, Nabburg und Lauf. Die Helferanwärter mussten dabei in einer Theorie-, Praxis- und Teamprüfung ihr Wissen und Geschick zeigen.

Besondere Glückwünsche gehen an die drei Helfer Josef Hollweck, Stefan Heuberger und Stephan Geisler aus dem Ortsverband Amberg, die in allen Prüfungsteilen 100 Prozent erreicht haben.

 

Die Basisausbildung I, die in Amberg derzeit von Norbert Obendorfer geleitet wird, beinhaltet in einem Umfang von mindestens 75 Stunden sowohl einen theoretischen, als auch einen praktischen Teil, in dem Themen wie das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern, Grundlagen der Arbeitssicherheit, Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen, Umgang mit Leitern, Ausleuchten von Einsatzstellen, Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung, Bewegen von Lasten, Arbeiten im und am Wasser, Verhalten im Einsatz und Grundlagen von Rettung und Bergung behandelt werden.

Nach dem Bestehen der Prüfung kommen auf die neuen Helfer umfangreiche Aufgaben im THW zu. So können sie als Helfer im Technischen Zug, der Basiseinheit eines jeden Ortsverbandes, eingesetzt werden oder auch in der Fachgruppe Elektroversorgung (Amberg) ihren Dienst tun. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Helfer an den Bundesschulen des THW in Neuhausen und Hoya an den dort angebotenen Speziallehrgängen teilnehmen.

Neue Gruppe zur Basisausbildung I startet im Winter – Freistellung vom Wehrdienst möglich

Der Dienst im Technischen Hilfswerk ist eine reiz- und sinnvolle Alternative zu Bundeswehr oder Zivildienst. Ein Vorteil ist beispielsweise eine heimatnahe Verwendung bei weiterhin vollen Bezügen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder bei gleichzeitigem Studium. Bei einer Mindestverpflichtungszeit von sechs Jahren besteht die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst freistellen zu lassen.

Um eine Freistellung vom Wehrdienst zu erreichen, muss der Helfer zwischen 18 und 25 Jahre alt sein und darf noch keinen Einberufungs- bzw. Vorbescheid erhalten haben.

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